Einbürgerungsabsichten von Geflüchteten

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen und somit deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden. Wer sich schon länger in Deutschland aufhält und einige weitere Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag stellen.

Viele der Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland eingereist waren, wollten sich im Jahr 2021 einbürgern lassen. Sechs Prozent hatten zu diesem Zeitpunkt bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt. Von denjenigen, die noch keinen Antrag gestellt hatten, konnten 92 Prozent sich vorstellen, dies in Zukunft zu tun. 64 Prozent der Geflüchteten mit Einbürgerungsabsichten hatten sich bereits über den Prozess informiert. Am häufigsten wurden das Internet und Freunde als Informationsquellen genutzt, gefolgt von Integrationskursen, den zuständigen Einwanderungsbehörden und speziellen Beratungsstellen.

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Personen auch das allgemeine Wahlrecht, das heißt sie dürfen bei Kommunal-, Bezirks-, Land- und Bundestagswahlen wählen. Daneben verbessern sich unter Umständen der Zugang zu bestimmten Berufen oder die visafreien Reisemöglichkeiten ins Ausland.

Weitere Informationen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten in Deutschland (Forschungsbericht)

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