Wohnsitzregelung für Geflüchtete

In den Jahren 2015 bis 2022 haben rund 2,35 Millionen Geflüchtete in Deutschland Asyl beantragt. Um eine Überlastung einzelner Orte zu vermeiden und Integration zu fördern, wurde im Jahr 2016 die so genannte „Wohnsitzregelung“ eingeführt: Demnach müssen Geflüchtete drei Jahre an dem zuerst zugewiesenen Ort wohnen.

Forschende haben mit Daten der Studie „Leben in Deutschland“ untersucht, inwiefern diese Regelung die Integration von Geflüchteten fördert. Das Ergebnis: Sie bringt aktuell nur wenige Vorteile und wirkt besonders auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt eher hemmend auf die Integration. Darüber hinaus sorgt sie für einen hohen administrativen Aufwand bei den zuständigen Behörden.

Weitere Informationen

Ludger Baba, Marco Schmandt, Constantin Tielkes, Felix Weinhardt & Katrin Wilbert: Wohnsitzregelung für Geflüchtete: kleine Wirkung, großer Aufwand. DIW-Wochenbericht 20/2024.

Der SPIEGEL: Wohnortzwang für Geflüchtete senkt Chancen auf Arbeit (für Abonnentinnen und Abonnenten).

Alle Ergebnisse in der Übersicht